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15.01.2009 11:06 #1
0,7 Gramm Marihuana 150 anstatt 4000 Euro Strafe
0,7 Gramm Marihuana 150 anstatt 4000 Euro Strafe
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter berichtete heute über den Ausgang eines Gerichtsverfahrens. Der von ihm vertretene Übeltäter sollte ursprünglich mit insgesamt 4000 Euro Strafe versehen werden. Die Richterin und Staatsanwältin haben beide Milde walten lassen, die Tagessätze wurden aufgrund der schlechten Einkommenslage des arbeitslosen Angeklagten von 40 auf fünf Euro reduziert.
Der Vorwurf lautete, dass beim Beschuldigten 0,7 Gramm Marihuana beschlagnahmt wurden, die er allerdings nach eigenen Angaben selbst konsumieren wollte. Anfangs war unklar, ob der Besitz einer weichen Droge in dieser Höhe überhaupt strafbar ist. Als geringfügig gelten aber abhängig vom Bundesland von 4 bis 13 Gramm, und dies immer höchst inoffiziell. Im Verlauf des Verfahrens wurde schnell klar, dass die Strafe von 4000 Euro deutlich überhöht ist. Diese hätten auch zur Folge gehabt, dass der Angeklagte damit automatisch vorbestraft gewesen wäre, was sich höchst negativ auf seine Jobsuche ausgewirkt hätte.
[Nur Registrierte Benutzer können Links sehen. ]
[Nur Registrierte Benutzer können Links sehen. ] in seinem Blog dazu: "Die Sache deutlich tiefer hängen, das war aber auch nicht gewünscht. Eine Geldstrafe sei unausweichlich, verlautete von der Richterbank. Schon wegen einiger Vorstrafen meines Mandanten. Auch wenn keine Vorstrafe mit Betäubungsmitteln zu tun habe, müsse berücksichtigt werden, dass der Angeklagte schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist." Vetter plädierte auf eine Einstellung des Verfahrens. Im Fall einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wollte er Beweisanträge durchführen. Hätte sich die Richterin das klägliche Häufchen Marihuana angesehen, ihr wäre schnell klar geworden, um welch lächerliche Menge sich die ganze Verhandlung dreht. Zudem wäre der Wirkstoff an sich höchst wahrscheinlich verflogen. Der Antrag den Wirkstoffgehalt festzustellen hätte aller Voraussicht nach ergeben, dass hier 0,7 Gramm einer Substanz vorliegt, die mittlerweile wirkungslos ist. So weit ist es aber nicht gekommen - weder die Beweisanträge noch die Wirksamkeit der Substanz mussten überprüft werden.
Mit 150 Euro Strafe ist der Angeklagte mit einem blauen Auge davon gekommen. Vetters Mandant wird kaum Wert darauf legen, eine Etage höher beim Landgericht zu erscheinen. Lediglich die Staatsanwaltschaft könnte dem Verteidiger einen Strich durch die Rechnung machen, wenn diese in die Berufung gehen sollte.
Glück gehabt: In Wuppertal sollte im Februar letzten Jahres ein Autofahrer vor Gericht wegen nur 0,2 Gramm mehr wie ein Drogengroßhändler oder Kurier behandelt werden. Man wollte ihm laut BtM den Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel und Erwerb von Betäubungsmitteln vorwerfen, wir [Nur Registrierte Benutzer können Links sehen. ]. ([Nur Registrierte Benutzer können Links sehen. ])
“So wird das immer gemacht! Wenn man etwas haben will macht man sich einen Feind!
Und dies rechtfertigt dann dass du es dir nehmen kannst!” - Jake Sully
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15.01.2009 13:42 #2
0,7 Gramm und dann so viel? O.o Bei uns wird uns das weggenommen und das wars
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15.01.2009 15:28 #3
omg 0,7 gramm?
Das is ja ehlrich ma gar nix....
und dann noch so ne strafe.
Naja deutschtes rechtsystem ftw!^^Geändert von Eluo (15.01.2009 um 15:29 Uhr)
Götterspeise!
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16.01.2009 15:16 #4
hmm da du dich auskennst, wie sieht das ganze bei 10g Speed/Pepp aus ?
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16.01.2009 15:41 #5
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16.01.2009 16:11 #6
NRW, Richter ka.
Keine Vorstrafen oder auffälligkeiten bisher, was kommt dann minnimum / maximum.
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16.01.2009 16:47 #7
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16.01.2009 20:17 #8
- Registriert seit
- 03.01.2009
- Beiträge
- 16
Wer Rauschgift nimmt/verkauft gehört eingesperrt und der Schlüssel weggeschmissen.
Ich zeige jeden in meinen Umfeld an der sowas nimmt/kauft/verkauft.
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16.01.2009 20:29 #9
Is ja eg das "Bier" derjeniger die es konsumieren oder ?
Also wieso willst du es anzeigen ? Die die es konsumieren müssen doch selber wissen was sie tun.
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17.01.2009 02:48 #10
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